Wilhelmine Wolmerath

Dammstraße 5

Wilhelmine Wolmerath kam 1941 nach Ludwigshafen und arbeitete in Mannheim als Prostituierte. 1943 war sie an einem Raubüberfall beteiligt. Das Sondergericht verurteilte sie als „Volksschädling“ zum Tode. Noch im selben Jahr wurde sie in Stuttgart hingerichtet.

Biografie

Recherchiert von Louisa van der Does

 

Wilhelmine Petry wurde am 1. März 1918 in Duisburg geboren. Ihre Familie stammte ursprünglich aus der Eifel. Der Vater war Lokomotivführer. Wilhelmine war eines von neun Kindern.

 

Im Alter von 19 Jahren wurde Wilhelmine selbst Mutter eines Kindes, das bei ihren Eltern aufwuchs. Der Kindsvater hatte Wilhelmine laut Aussage ihres Vaters „im Stich gelassen“ und diente später als Feldwebel an der Ostfront. 1938 verheiratete sich Wilhelmine mit einem Erich Wolmerath, von dem sie 1940 geschieden wurde.

 

1941 verzog sie nach Ludwigshafen am Rhein, um in Mannheim in der Prostitution zu arbeiten. Zuletzt wohnte sie dort bei einer Bekannten, Elisabeth Ott, in der Dammstraße 5. In Mannheim lernte Wilhelmine den aus dem Elsass stammenden Erich Firdion kennen. Er war als sogenannter „Fremdarbeiter“ ins Deutsche Reich gekommen, betätigte sich aber in der Mannheimer Gutemannstraße auch als Zuhälter, mutmaßlich an den Frauen des dortigen Fremdarbeiterbordells.

 

Anfang 1943 lernten Otto, Firdion und Wolmerath abends in der Kneipe „Zum Gambrinus“ in den U-Quadraten einen gewissen Adler kennen, der offenbar stark betrunken war. Die vier verließen gemeinsam die Kneipe und gingen in Richtung Mannheimer Schloss. Ott und Wolmerath hatten ihn schon erfolgreich um Geld gebeten und wussten daher, wo am Körper er das Portemonnaie trug. Am Durchgangsbogen des Schlosses zur heutigen Mensawiese ereignete sich dann der Raubüberfall auf Adler. Nach Darstellung Wolmeraths habe Firdion diesen initiiert, sie habe ihn gewarnt und auf die Konsequenz der Todesstrafe verweisen. Nach einer anderen Darstellung war mindestens Wolmerath mitbeteiligt an dem Überfall und man habe sich, nachdem Adler um sechs Reichsmark und eine Raucherkarte beraubt worden war, darauf verständigt, dieses Vorgehen in einer der kommenden Nächte zu wiederholen.

 

Firdion und die beiden Frauen wurden angezeigt und kamen vor das Sondergericht. Dieses beurteilte Elisabeth Ott als „schwachsinnig“ und belegte sie daher mit der verhältnismäßig milden Strafe von fünf Jahren Zuchthaus. Firdion und Wolmerath jedoch wurden am 28. Mai 1943 aufgrund des §2 Volksschädlingsverordnung zum Tode verurteilt. Während Wilhelmines Anwalt Otto Hardung in einem Gnadengesuch argumentierte, dass Wilhelmine besserungsfähig sei und man überhaupt Erich Firdion als Drahtzieher des Verbrechens betrachten müsse, befand sie der amtliche Pfleger Rauscher als „Abfallsprodukt“ einer sonst ordentlichen Familie, sie sei ein „Dirnentyp“ mit „schwach ausgeprägter eigener Mütterlichkeit“. So legte er es ihr negativ aus, dass sie in ihrer Zelle häufiger nach ihrer eigenen Mutter rufe als nach ihrem Kind. In einem Gnadengesuch bat auch Wilhelmines Vater um ihr Leben. Auch Erich Firdion bescheinigte Wilhelmine einen guten Charakter, sie habe das harte Urteil nicht verdient. Den Gnadengesuchen wurde jedoch nicht stattgegeben. Am 29. Mai wurde Wilhelmine nach Stuttgart gebracht. Am 27. Juli 1943 erfolgte auf der Hinrichtungsstätte im Justizgebäude in der Urbanstraße der Vollzug des Urteils. Auch Erich Firdion wurde in Stuttgart hingerichtet. Elisabeth Ott überlebte den Krieg.

Der Stolperstein für Wilhelmine Wolmerath wurde am 26. Mai 2025 in der Dammstraße vor dem Platanenhain verlegt.