Otto Scheuerbrand

Maxstraße 52

Otto Scheuerbrand wurde 1934 als 17-jähriger zwangssterilisiert und in den Folgejahren mehrmals verhaftet und wegen „Unzucht mit Männern“ verurteilt. Ab 1942 wird er in verschiedene Konzentrationslager verschleppt, zuletzt nach Mauthausen, wo er 1944 ermordet wird.

Biografie

Recherchiert von Monika Kleinschnitger

 

Die Familie Scheuerbrand erhält in einer Mitteilung der Kommandantur des KZ-Lager Mauthausen vom 20. Mai 1944 die Nachricht, dass ihr Sohn Otto Scheuerbrand, geboren am 8. Juni 1917, an „allgemeinem Körperverfall im hiesigen Krankenhaus verstorben“ sei. Die Sterbeurkunde könne die Familie bei Einsendung der Gebühr von Reichsmark 0,72 beim Standesamt Mauthausen II anfordern. Seine Eltern sind Otto Johann Scheuerbrand und Philippine, geb. Stohner. Otto Scheuerbrand starb mit 27 Jahren.

 

Nach Kriegsende stellt der Vater bereits am 9. April 1946 einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen und will seinen Sohn als Opfer des Faschismus anerkennen lassen. Die Einschätzung und Antwort der Kriminalpolizei vom 7. Mai 1946 ist an diesem Punkt sehr eindeutig: „Scheuerbrand hat es schon seinen kriminellen Verfehlungen zuzuschreiben, daß er in ein KZ. eingewiesen wurde. Als Opfer des Faschismus im Sinne der Richtlinien des Oberregierungspräsidiums ist Scheuerbrand nicht anzusehen.“

 

Zwischen Oktober 1935 und Juni 1941 ist Otto Scheuerbrand polizeilich auffällig und erhält Vorstrafen wegen Bettelei, Vornahme unzüchtiger Handlungen und Unzucht mit Männern. Parallel dazu tritt ab dem 1. September 1935 eine Verschärfung der Strafbestimmungen für § 175 RStGB (Homosexuellen-Paragraph im Reichsstrafgesetzbuch) in Kraft. Ab jetzt führt der Begriff der „Unzucht“ zu einer beträchtlichen Ausweitung des Straftatbestandes. Auch wird den Strafrichtern Raum für eine Ermessensentscheidung gegeben, der das „gesunde Volksempfinden“ zugrunde liegen kann. Ab diesem Zeitpunkt ist ein gewaltiger Anstieg rechtskräftiger Verurteilungen nach §175 zu verzeichnen.

 

Otto Scheuerbrand erlebt ab 1942 eine grausame Odyssee durch die Konzentrationslager Dachau, Flossenbürg und Mauthausen. Dem voraus geht eine Verurteilung vom 27. Juni 1941, in der er wegen Erregung geschlechtlichen Ärgernisses vom Amtsgericht Mannheim zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wird. Im Anschluss an die Strafverbüßung wird Scheuerbrand wegen „Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit“ zunächst in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen. Am 4. Juni 1943 schreibt sein Vater einen mutigen und hilfesuchenden Brief an die Lagerleitung und bittet darum, dass sein Sohn freigelassen und wieder in die Heimat entlassen wird, da er dringend seine Mithilfe für den Unterhalt der Eltern und seiner vier Schwestern brauche. Er verweist darauf, dass er nicht nur seine einjährige Strafe verbüßt, sondern auch noch ein Jahr mehr im Lager verbracht habe und damit doch die Sühne geleistet sein dürfte.

 

Was diese Akte nicht erzählt, ist die Tatsache, dass Otto Scheuerbrand im Alter von gerade mal 17 Jahren im Städtischen Krankenhaus Ludwigshafen unfruchtbar gemacht wurde. Am 23. Mai 1934 hat der Stadt- und Schularzt Dr. Werner eine Anzeige gemacht, in deren Folge Dr. Roeder einen Antrag auf Unfruchtbarmachung gestellt hat. Grundlage für diese Entscheidung bildet das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die ganze Familie in den Blick nahm. Otto Scheuerbrand bleibt nichts erspart: Er muss sich in der Folge einer Intelligenzprüfung unterziehen und einer nichtöffentlichen Sitzung des Erbgesundheitsgerichts beim Amtsgericht Frankenthal stellen. Nach geheimer Beratung des Landgerichtsrates Gerle, des Bezirksarztes Dr. Weiss und des Facharztes für Nervenkrankheiten Dr. Deforth als Beisitzer wird die Unfruchtbarmachung angeordnet, für die die Staatskasse die Kosten trägt. Für diese Sitzung am 14. Juli 1934 liegt ein Einspruch des Vaters vor, den er allerdings am 19. Oktober 1934 wieder zurückzieht. Es bleibt zu vermuten, dass dies nicht ganz freiwillig geschah.

 

Der Vater Otto Johann Scheuerbrand erhält zwei Jahre nach der Todesnachricht seines Sohnes von der Betreuungsstelle der Opfer des Faschismus die – nach den internen Überlegungen zu erwartende – abschlägige Antwort auf sein Gesuch um Anerkennung als Opfer des Faschismus. Die Begründung betont, dass nur solche Personen entschädigt würden, die wegen ihrer politischen oder religiösen Haltung oder aus rassischen Gründen in Haft waren: „Der NSDAP. oder einer ihrer Gliederungen hat Scheuerbrand nicht angehört. Er hat aber zur Bekämpfung des Faschismus nichts veranlaßt und selbst auch nichts unternommen.“

Der Stolperstein für Otto Scheuerbrand wurde am 28. Oktober 2019 vor dem Wohnhaus in der Maxstraße 52 verlegt.